Ist eine Behandlung mit der e-Card in der Ordination für Frauenheilkunde möglich?
Leider nicht, da es sich bei unserer Ordination für Gynäkologie und Geburtshilfe um eine Wahlarzt-/Privatordination handelt. Das bedeutet, dass Sie die Behandlungskosten zunächst selbst begleichen. Anschließend können wir die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, damit Sie eine Teilrückerstattung erhalten.
Benötige ich für eine Krankmeldung, Blutabnahme oder Befundbesprechung wirklich einen Termin, auch wenn ich nur eine kurze Frage habe?
Ja, bitte vereinbaren Sie immer einen Termin für Ihren Besuch. Dadurch können wir die Zahl der wartenden Patienten begrenzen, Wartezeiten minimieren und Ihnen eine optimale Betreuung ermöglichen.
Wie lange ist es möglich, meine Medikamente telefonisch zu bestellen?
Wir möchten Sie bitten, mindestens einmal pro Quartal (alle drei Monate) mit Ihrer e-Card in unsere Ordination zu kommen. Andernfalls sind wir nicht mehr in der Lage, Ihre Daten über die ELGA abzurufen und sind daher auf Ihren persönlichen Besuch angewiesen.
Besteht beim Betreten der Ordination eine Maskenpflicht?
Wir bitten Sie, bei Erkältung, Husten, Halsschmerzen oder Fieber aus Rücksichtnahme eine Maske zu tragen. Dies schützt nicht nur unser Personal vor einer Ansteckung, sondern auch unsere Patientinnen und Patienten, insbesondere ältere und immungeschwächte Menschen, für die eine Infektion ein ernstes Risiko darstellen könnte.
Bieten Sie in Ihrer Praxis Führerscheinuntersuchungen an?
Leider bieten wir in unserer Praxis keine
Führerscheinuntersuchungen an.
Kann ich meinen frauenärztlichen Termin auch in der Hausarztpraxis wahrnehmen?
Leider nicht. Wir führen die Ordinationen für Allgemeinmedizin und Frauenheilkunde getrennt, da für jedes Fachgebiet spezifische Abläufe und Anforderungen bestehen.
Könnten Sie mir bitte die Verordnung, den Befund, die Krankmeldung oder die Überweisung per E-Mail zusenden?“
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es leider nicht möglich, diese Dokumente per E-Mail zu versenden. Bitte beachten Sie auch, dass eine Krankmeldung ausschließlich persönlich und nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden kann.
Ich habe eine Laborzuweisung vom Facharzt/ Krankenhaus. Können Sie die Blutabnahme für mich durchführen?
Gerne können wir die Blutabnahme übernehmen, sofern keine besonders speziellen Werte erforderlich sind. Damit wir dies prüfen und einen passenden Termin mit Ihnen vereinbaren können, bringen Sie uns bitte die Laborzuweisung so früh wie möglich zu.
Ich habe gelesen, dass Frau Doktor sowohl als Allgemeinmedizinerin als auch als Gynäkologin tätig ist. Besteht die Möglichkeit, bei einem Termin in der Allgemeinmedizin auch eine gynäkologische Untersuchung durchführen zu lassen?"
Dies ist leider nicht möglich, da die allgemeinmedizinische Praxis eine Kassenordination ist, während die gynäkologischen Leistungen privat angeboten werden. Zudem erfordern beide Bereiche unterschiedliche organisatorische Abläufe. Wir bitten Sie daher, Ihren Termin entsprechend präzise zu vereinbaren, um Missverständnisse zu vermeiden.
